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   BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63   

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BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63 (https://dejure.org/1964,1132)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1964 - Ia ZR 173/63 (https://dejure.org/1964,1132)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1964 - Ia ZR 173/63 (https://dejure.org/1964,1132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 826
  • GRUR 1964, 606
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 13.11.1951 - I ZR 111/50

    Patentverletzung. Schutzumfang

    Auszug aus BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63
    Der erkennende Senat ist vielmehr an die im Erteilungsverfahren getroffene Feststellung, daß die genannte Patentvoraussetzung erfüllt sei, gebunden (vgl. hierzu BGHZ 3, 365 - Gummisohle; BGH GRUR 1953, 112, 114 - Feueranzünder).

    Nach dem Zusammenhange seiner Ausführungen ist das Berufungsgericht ferner der Meinung, daß es sich bei der von den Beklagten gefundenen Lösung um eine solche handelt, die dem mit den Kenntnissen vom Prioritätstage des Klagepatents (2. März 1953) ausgerüsteten Durchschnittsfachmann ohne weiteres, d.h. ohne nähere Überlegung und erst recht ohne erfinderisches Bemühen zur Verfügung stand, und die als sog. glattes patentrechtliches Äquivalent grundsätzlich in den Bereich des Schutzrechts fällt (vgl. hierzu BGHZ 3, 365, 370 [BGH 13.11.1951 - I ZR 111/50]/71 - Gummisohle; ferner BGH GRUR 1953, 29, 32 - Plattenspieler I; 1955, 29, 31 - Nobeltbund; 1955, 139 - Eiserner Grubenausbau; 1957, 20, 22 - Leitbleche I; 1960, 474, 476 - Landkartonverschluß).

    Die Revision meint schließlich, das Berufungsgericht habe gegen den Rechtsgrundsatz verstoßen, daß sogar die glatten Äquivalente mit Rücksicht auf den Stand der Technik aus dem Schutzbereich herausfallen könnten (BGHZ 3, 371 [BGH 13.11.1951 - I ZR 111/50]).

    Das zu entscheiden ist allein Sache der Erteilungsbehörde und gegebenenfalls der Instanzen im Nichtigkeitsverfahren (vgl. hierzu BGHZ 3, 365, 371 [BGH 13.11.1951 - I ZR 111/50] - Gummisohle; BGH GRUR 1953, 112, 114 - Feueranzünder).

  • BGH, 10.05.1960 - I ZR 9/59
    Auszug aus BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63
    Jedenfalls führt aber der von der Revision gegebene Hinweis auf das in GRUR 1960, 478 ff veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 1960 ("Blockpedale") hier nicht weiter.

    Das Gericht hat im Verletzungsprozeß zwar zu prüfen, ob die im Gegenstand der Erfindung konkretisierte Lehre im Stande der Technik vorweggenommen ist (Einwand des vorweggenommenen Klagepatents; vgl. hierzu u.a. BGH GRUR 1959, 317, 319 - Schaumgummi; 1960, 478, 479 - Blockpedale).

  • BGH, 28.10.1952 - I ZR 108/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63
    Der erkennende Senat ist vielmehr an die im Erteilungsverfahren getroffene Feststellung, daß die genannte Patentvoraussetzung erfüllt sei, gebunden (vgl. hierzu BGHZ 3, 365 - Gummisohle; BGH GRUR 1953, 112, 114 - Feueranzünder).

    Das zu entscheiden ist allein Sache der Erteilungsbehörde und gegebenenfalls der Instanzen im Nichtigkeitsverfahren (vgl. hierzu BGHZ 3, 365, 371 [BGH 13.11.1951 - I ZR 111/50] - Gummisohle; BGH GRUR 1953, 112, 114 - Feueranzünder).

  • BGH, 02.06.1953 - I ZR 14/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63
    Nach dem Zusammenhange seiner Ausführungen ist das Berufungsgericht ferner der Meinung, daß es sich bei der von den Beklagten gefundenen Lösung um eine solche handelt, die dem mit den Kenntnissen vom Prioritätstage des Klagepatents (2. März 1953) ausgerüsteten Durchschnittsfachmann ohne weiteres, d.h. ohne nähere Überlegung und erst recht ohne erfinderisches Bemühen zur Verfügung stand, und die als sog. glattes patentrechtliches Äquivalent grundsätzlich in den Bereich des Schutzrechts fällt (vgl. hierzu BGHZ 3, 365, 370 [BGH 13.11.1951 - I ZR 111/50]/71 - Gummisohle; ferner BGH GRUR 1953, 29, 32 - Plattenspieler I; 1955, 29, 31 - Nobeltbund; 1955, 139 - Eiserner Grubenausbau; 1957, 20, 22 - Leitbleche I; 1960, 474, 476 - Landkartonverschluß).

    Sofern die Revision sich mit ihren Ausführungen aber gegebenenfalls darauf berufen will, daß die Konstruktion der Beklagten lediglich vom freien Stande der Technik Gebrauch mache (Einwand des "freien Standes der Technik", vgl. hierzu u.a. BGH GRUR 1955, 139, 140 - Eiserner Grubenausbau) oder daß die angegriffene Konstruktion jedenfalls dem freien Stande der Technik näher stehe als dem Klagepatent (vgl. hierzu BGH Urteil vom 9. Februar 1962 - I ZR 30/60 Turmdrehkran; ferner GRUR 1962, 29, 31 - Drehkippbeschlag) und aus diesen Gründen nicht in den Gegenstand des Klagepatents einbezogen werden dürfe, kann sie ebenfalls nicht durchdringen.

  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 46/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63
    In der Berufungsinstanz haben die Beklagten jedoch - wie die Revision offenbar übersieht - die dem Klagerecht entgegengesetzte Einrede eines Benutzungsrechts (vgl. hierzu BGH GRUR 1963, 563, 565 - Aufhängevorrichtung; ferner Benkard, Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz und Patentanwaltsgesetz, 4. Aufl. § 47 PatG Rdn. 6 und 18, § 4 PatG Rdn. 23 und die dort bezeichneten Fundstellen) nur auf das Patent 899 171 gestützt, ohne in diesem Zusammenhang die beiden anderen Schutzrechte nochmals ausdrücklich zu erwähnen (vgl. hierzu die Berufungsbeantwortung vom 29. Juli 1960, S. 10 ff).
  • BGH, 12.07.1955 - I ZR 141/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63
    In den Entscheidungsgründen des Nichtigkeitsurteils, die an die Stelle der Ausführungen in der Patentschrift treten (BGH GRUR 1955, 573 - Kabelschelle), wird u.a. dargelegt (vgl. S. 4 ff der Ausfertigung): Dem Patent 895 426 liege nach der beschränkten Fassung des Patentanspruchs 1 die Aufgabe zugrunde, eine Bandanlage zum Verladen von Stück- und Schüttgut auf Fahrzeuge der im Oberbegriff beschriebenen Art zu verbessern, so daß sie das Beladen der Fahrzeuge beschleunige sowie gleichmäßig und mühelos mache.
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 17/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63
    Sofern die Revision sich mit ihren Ausführungen aber gegebenenfalls darauf berufen will, daß die Konstruktion der Beklagten lediglich vom freien Stande der Technik Gebrauch mache (Einwand des "freien Standes der Technik", vgl. hierzu u.a. BGH GRUR 1955, 139, 140 - Eiserner Grubenausbau) oder daß die angegriffene Konstruktion jedenfalls dem freien Stande der Technik näher stehe als dem Klagepatent (vgl. hierzu BGH Urteil vom 9. Februar 1962 - I ZR 30/60 Turmdrehkran; ferner GRUR 1962, 29, 31 - Drehkippbeschlag) und aus diesen Gründen nicht in den Gegenstand des Klagepatents einbezogen werden dürfe, kann sie ebenfalls nicht durchdringen.
  • BGH, 10.06.1960 - I ZR 107/58
    Auszug aus BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63
    In solchen Fällen bedarf es im allgemeinen auch keiner näheren Begründung des Verschuldens (BGH GRUR 1961, 26 - Grubenschaleisen).
  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 119/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63
    Hieran ändert auch der von der Revision betonte Umstand nichts, daß das Berufungsgericht die Heranziehung eines Sachverständigen für erforderlich gehalten hat und daß nicht Fragen der technischen, sondern der patentrechtlichen Äquivalenz zu beurteilen waren (vgl. hierzu auch das Urteil des erkennenden Senats vom 28. November 1963 - Ia ZR 119/63 - Kunststoff-Rolladen; unvollständig veröffentlicht in GRUR 1964, 221).
  • BGH, 16.12.1958 - I ZR 174/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63
    Das Gericht hat im Verletzungsprozeß zwar zu prüfen, ob die im Gegenstand der Erfindung konkretisierte Lehre im Stande der Technik vorweggenommen ist (Einwand des vorweggenommenen Klagepatents; vgl. hierzu u.a. BGH GRUR 1959, 317, 319 - Schaumgummi; 1960, 478, 479 - Blockpedale).
  • BGH, 09.02.1962 - I ZR 30/60

    Rechtsmittel

  • RG, 25.10.1938 - I 15/38

    Welche Rechte stehen dem Inhaber des älteren, nicht vorveröffentlichten Patentes

  • BGH, 24.06.1952 - I ZR 131/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.09.1960 - I ZR 45/59

    Zulässigkeit der Trennung von mehreren in einer Klage geltend gemachten

  • BGH, 12.06.1956 - I ZR 118/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.07.1963 - Ia ZR 68/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.07.1960 - I ZR 76/59

    Anspruch auf Schadensersatz - Verletzung eines Patentanspruchs - Auslegung eines

  • BGH, 06.07.1962 - I ZR 129/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.03.1960 - I ZR 111/58

    Anmeldung einer Vorrichtung zum lotrechten Aufhängen von Landkarten und Bildern

  • BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07

    Trägerplatte

    Ein jüngeres Patentrecht kann deswegen gegenüber dem Inhaber eines älteren Patents durch dessen Patentanspruch begrenzt sein, denn sein Ausschlussrecht gibt dem Berechtigten aus dem älteren Patent ein Abwehrrecht gegen die Rechte aus einem jüngeren Patent (BGH, Urt. v. 30.10.1962 - I ZR 46/61, GRUR 1963, 563, 565 - Aufhängevorrichtung; Urt. v. 18.6.1964 - Ia ZR 173/63, GRUR 1964, 606, 610 - Förderband).
  • BGH, 08.03.1973 - X ZR 6/70

    Ohne Verwendung neuer Teile vorgenommene Umbaumaßnahmen als ein dem Patentinhaber

    Der Senat brauchte diese lediglich rechtlich zu würdigen, nachdem das Berufungsgericht von seinem Rechtsstandpunkt dazu nicht genötigt war (vgl. BGH GRUR 1964, 606, 610 - Förderband).

    Der Beklagte zu 2 konnte unter solchen Umständen keinesfalls darauf vertrauen, daß sein Rechtsstandpunkt in den Rechtsmittelinstanzen endgültig gebilligt wird (BGH GRUR 1956, 118, 123; 1959, 478, 480 - Laux-Kupplung; 1964, 606, 610, 611 - Förderband - jeweils m.w.N.).

  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 48/79

    Rollhocker

    Eine irrige Annahme der Beklagten, sie verletze mit dem Vertrieb der Rollhocker keine Rechte der Klägerin, muß unter diesen Umständen als fahrlässig angesehen werden (vgl. BGH GRUR 1964, 606, 611 - Förderband -).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 53/04

    Ansprüche wegen Verletzung des Patents für analytische Testgeräte (hier:

    Zur Exkulpation des rechtsirrig vom mangelnden Rechtsbestand eines Patents ausgehenden Verletzers reichen (nicht rechtskräftige) Entscheidungen von Kollegialgerichten, die einen für den Irrenden günstigen Inhalt haben, nicht ohne weiteres aus, und zwar auch dann nicht, wenn das Instanzgericht über eine besondere Fachkunde verfügt (vgl. BGH, BB 1962, 428 - Furniergitter; GRUR 1964, 606, 610 f. - Förderband; GRUR 1973, 518, 521 - Spielautomat II; GRUR 1993, 556, 559 - TRIANGLE; Senat, Urt. v. 30.11.2010 - I-2 U 82/09, Umdr. Seite 16; Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O., § 139 Rz. 51; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 139 Rz. 97; Schulte/Voß/Kühnen, a.a.O. § 139 Rz. 86, Kraßer; Patentrecht, 6. Aufl., S. 852).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2007 - 2 U 15/06

    Zum Recht der Gebrauchmachung von der Lehre eines jüngeren Patents aus den

    Das positive Benutzungsrecht gibt dem Berechtigten aus dem älteren Patent ein Abwehrrecht gegen die Rechte aus einem jüngeren Patent oder Gebrauchsmuster (BGH, GRUR 1963, 663, 565 - Aufhängevorrichtung; 1964, 606, 610 - Förderband; Benkard/Scharen, PatG, 10. Aufl., § 9 Rdnr. 5 m.w.N.).
  • BGH, 03.06.1976 - X ZR 57/73

    Patent über die Herstellung und Gewinnung eines "Tylosin" genannten Antibiotikums

    Es ist anerkannten Rechts, daß an die Sorgfaltspflicht dessen, der in Kenntnis eines fremden Schutzrechts - diese Kenntnis haben die Beklagten zu keiner Zeit in Abrede gestellt - in dieses eingreift, ein strenger Maßstab anzulegen ist (BGH GRUR 1964, 606, 610 - Förderband).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 33/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

    Zur Exkulpation des rechtsirrig vom mangelnden Rechtsbestand eines Patents ausgehenden Verletzers reichen (nicht rechtskräftige) Entscheidungen von Kollegialgerichten, die einen für den Irrenden günstigen Inhalt haben, nicht ohne weiteres aus, und zwar auch dann nicht, wenn das Instanzgericht über eine besondere Fachkunde verfügt (vgl. BGH, BB 1962, 428 - Furniergitter; GRUR 1964, 606, 610 f. - Förderband; GRUR 1973, 518, 521 - Spielautomat II; GRUR 1993, 556, 559 - TRIANGLE; Senat, Urt. v. 30.11.2010 - I-2 U 82/09, Umdr. Seite 16; Benkard/Rogge/Grabinski, a.a.O., § 139 Rz. 51; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 139 Rz. 97; Schulte/Voß/Kühnen, a.a.O. § 139 Rz. 86, Kraßer; Patentrecht, 6. Aufl., S. 852).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2011 - 2 U 62/04

    Schwangerschaftstestgerät XIV

    Zur Exkulpation des rechtsirrig vom mangelnden Rechtsbestand eines Patents ausgehenden Verletzers reichen (nicht rechtskräftige) Entscheidungen von Kollegialgerichten, die ein für den Irrenden günstigen Inhalt haben, nicht ohne weiteres aus, und zwar auch dann nicht, wenn das Instanzgericht über eine besondere Fachkunde verfügt (vgl. BGH, BB 1962, 428 - Furniergitter; GRUR 1964, 606, 610 f. - Förderband; GRUR 1973, 518, 521 - Spielautomat II; GRUR 1993, 556, 559 - TRIANGLE; Senat, Urt. v. 30.11.2010 - I-2 U 82/09, Umdr.
  • BGH, 20.12.1979 - X ZR 85/78

    Schutzanspruch eines Patentinhabers aus dem Klagepatent infolge der Einschränkung

    Alle Vorgänge im Erteilungsverfahren, demnach auch die Erklärungen des Anmelders und der Erteilungsbehörde unterliegen sowohl der unbeschränkten Nachprüfung als auch der eigenen Würdigung durch das Revisionsgericht (BGHZ 53, 274, 276 - Schädlingsbekämpfungsmittel; BGH GRUR 1964, 132, 134 - Kappenverschluß; 1964, 606, 609 - Förderband; 1965, 28 - Erntemaschine; Urt. v. 26. September 1963 - I ZR 164/63 - Spritzgußmaschine 01; Urt. v. 22. Juni 1967 - Ia ZR 1/65 - Tropfeinsatz).

    Er ist auch dann an eine solche Einschränkung gebunden, wenn dieser eine unzutreffende Würdigung des Standes der Technik durch das Patentamt (vgl. BGH a.a.O.; ferner BGH GRUR 1964, 606, 609 - Förderband; Urt. v. 22. Juni 1967 - Ia ZR 1/65 - Tropfeinsatz) oder durch den Anmelder zugrunde liegt.

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 2 U 108/03

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Werkzeug zum

    Dass die Beklagte sich hierüber geirrt und sie für auslegungsrelevant gehalten haben mag, entlastet sie nicht (vgl. BGH GRUR 1976, 579, 583 -Tylosin; 1964, 606, 610 - Förderband; 1961, 26 - Grubenschaleisen; Schulte/Kühnen, a.a.O., § 139, Rdn. 77; Benkard/Rogge/Grabinski, a.a.O., § 139 Rdn. 48 ff. m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 243/63

    Vorrichtungen zur Durchführung der Ziegeltransporte in der keramischen Industrie

  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 222/63

    Vertrieb von in der keramischen Industrie zur Durchführung der Ziegeltransporte

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 2 U 90/09
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 2 U 82/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend den pharmazeutischen

  • LG Düsseldorf, 29.02.2024 - 4a O 98/21
  • LG Düsseldorf, 02.04.1996 - 4 O 229/91

    Rekombinantes Erythropoietin III

  • LG Düsseldorf, 10.08.2006 - 4b O 438/05

    Stabile Formulierung von pharmazeutischen Zusammensetzungen in fester

  • LG Düsseldorf, 10.08.2006 - 4b O 437/05

    Formulierung von pharmazeutischen Zusammensetzungen in fester Dosierungsform für

  • BGH, 05.12.1968 - X ZR 55/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.07.1973 - X ZR 24/70

    Eingriff in den Schutzbereich eines Klagepatents - Übereinstimmung der

  • LG Düsseldorf, 12.05.2016 - 4a O 47/15

    Inanspruchnahme auf Auskunftserteilung sowie auf Rückruf und Vernichtung sowie

  • LG Düsseldorf, 12.05.2016 - 4a O 27/15

    Bauelement zur Wärmedämmung (2)

  • LG Düsseldorf, 10.08.2006 - 4b O 436/05

    Formulierung von pharmazeutischen Zusammensetzungen in fester Dosierungsform für

  • BGH, 06.05.1986 - X ZR 7/85

    Klage auf Unterlassung, Rechnungslegung und Feststellung der

  • BGH, 11.12.1973 - X ZR 12/71

    Anmeldung eines Patents - Verletzung eines Patents - Anspruch auf Schadensersatz

  • BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 96/64

    Schutzfähigkeit des für den Rechtstreit erheblichen, in der Raumform verkörperten

  • BGH, 01.12.1964 - Ia ZR 116/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.02.1970 - X ZR 55/67

    Voraussetzungen für die Verneinung einer Patentverletzung - Ermittlung des

  • BGH, 14.07.1969 - X ZR 17/67

    Erfinderische Verbesserung als Patentverletzung - Verbesserung einer

  • BGH, 25.03.1969 - X ZR 29/66
  • BGH, 29.10.1968 - X ZR 77/65

    Patentverletzungssache hinsichtlich eines Verfahrens zur Herstellung von Schuhen

  • BGH, 21.10.1965 - Ia ZR 235/63

    Herstellung von Flaschen und ähnlichen Hohlkörpern aus thermoplastischen

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